Kanzlei – Advokatur Giroud-Kaiser
Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich.
Advokatur
Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden.
Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz.
Mediation
In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können.
Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden.
Schwerpunkte
Verwaltungsrecht
Ich begleite die öffentliche Hand, Unternehmen sowie Privatpersonen im Energie- und Infrastrukturrecht (Gas, Elektrizität, etc.) sowie in allen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts (inkl. Enteignungs- und Umweltschutzrecht).
Zivilrecht
Ich begleite Unternehmen sowie Privatpersonen im Familienrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht sowie im Sachen- und Vertragsrecht.
Strafrecht
Ich berate Privatpersonen bei Verletzungen des Strassenverkehrsrechts insb. auch im Hinblick auf das parallel zum Strafverfahren eröffnete oder daran anschliessende Administrativverfahren.
Mediation
Ich berate und begleite die öffentliche Hand, Unternehmen sowie Privatpersonen bei der Konflikterkennung, -aufbereitung sowie bei der Suche nach konstruktiven und nachhaltigen Lösungen.
Kosten
Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar.
Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.